1. | Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23.07.2018 – 6 K 884/15 K,G,F wegen Körperschaftsteuer 2010 und Gewerbesteuermessbetrag 2010 wird als unbegründet zurückgewiesen. |
2. | Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23.07.2018 – 6 K 884/15 K,G,F wegen Körperschaftsteuer 2011 und Gewerbesteuermessbetrag 2011 aufgehoben. Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. |
3. | Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen. |
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