1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juli 2016 -
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27. März 2014 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs, hilfsweise Schadensersatz.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|