1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.2017, Az.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
5. Der Wert des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf 1.533,88 Euro.
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