FG Münster - Beschluss vom 20.12.2007
12 V 2956/07 F
Normen:
EigZulG § 17 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 596

Voraussetzungen Eigenheimzulage auf Genossenschaftsanteile

FG Münster, Beschluss vom 20.12.2007 - Aktenzeichen 12 V 2956/07 F

DRsp Nr. 2008/5384

Voraussetzungen Eigenheimzulage auf Genossenschaftsanteile

1. Eine Genossenschaft, die sich am Markt wie ein Bauträger betätigt, indem sie sich ausschließlich mit der Herstellung und Veräußerung von Wohnungen befasst, ist nicht auf genossenschaftliches Wohnen ausgerichtet und daher nicht über § 17 EigZulG förderfähig. 2. Schädlich ist es insbesondere, wenn eine größere Anzahl von Mietern nicht Genossenschaftsmitglieder werden, etwa dann, wenn zwar der Vermieter eines Studentenwohnheims Genosse ist, nicht jedoch seine mietenden 30 Studenten. Diese erfüllen ferner nicht die für § 17 EigZulG notwendige Voraussetzung, ein vererbliches Eingentumserwerbrecht an den gemieteten Wohnungen zu erhalten.

Normenkette:

EigZulG § 17 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) betreffend die Erfüllung der Anforderungen des § 17 Eigenheimzulagegesetzes (EigZulG) wegen ernstlich rechtlicher Zweifel von der Vollziehung auszusetzen ist.

Die Antragstellerin (AStin) ist eine Genossenschaft. Sie ermittelt ihre Gewinne durch Bilanzierung. Sie ist seit dem 16.10.2002 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts

unter GnR 92 eingetragen. In der Satzung ist unter anderem folgendes geregelt:

§ 2 Zweck und Gegenstand