Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.01.2018 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, vermietete mit Vertrag vom … 1998 die "ehemalige …, Produktionshalle, Büroräume, Nebenräume" in X an die mit ihr über die H–GmbH verbundene (spätere) M-GmbH & Co. KG (M–KG; damals noch GmbH), die die vermietete Immobilie neben weiteren Grundstücken betrieblich nutzte. Das Mietverhältnis mit der M–KG bestand auch in den Streitjahren (2010 bis 2012) fort.
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