KG - Urteil vom 12.11.2009
19 U 25/09
Normen:
BGB § 709; BGB § 735;
Fundstellen:
DStR 2010, 287
ZIP 2010, 1545
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 12.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 344/08

Voraussetzungen einer Nachschusspflicht der BGB-Gesellschafter; Anforderungen an die Fassung einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft

KG, Urteil vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 19 U 25/09

DRsp Nr. 2010/6317

Voraussetzungen einer Nachschusspflicht der BGB -Gesellschafter; Anforderungen an die Fassung einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft

1. Eine Nachschusspflicht gemäß § 735 BGB setzt die Feststellung der Schlussrechnung durch die Gesellschafter voraus. 2. Eine Mehrheitsklausel in dem Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft muss eindeutig erkennen lassen, dass der maßgebliche Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll. 3. Zur Auslegung einer solchen Mehrheitsklausel.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters beim Landgericht Berlin vom 12. März 2009 - 19 O 344/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 709; BGB § 735;

Gründe:

I. Hinsichtlich der erstinstanzlichen Anträge, der tatbestandlichen Feststellungen sowie des Inhalts der angefochtenen Entscheidung wird auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. März 2009 Bezug genommen.