Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen
Die Beteiligten streiten über die Voraussetzungen der sog. Sanierungsklausel § 8c Abs. 1a des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Mit Anteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 22.03.2019 wurden sämtliche Anteile an der Klägerin zu 94,9 % an eine GmbH sowie zu 5,1 % an eine natürliche Person veräußert. Die Veräußerung stellt zwischen den Beteiligten unstreitig einen schädlichen Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c Abs. 1 KStG dar. Gemäß den Feststellungen zum 31.12.2018 bestanden bei der Klägerin Verlustvorträge i.H.v. ... Euro (Körperschaftsteuer) bzw. ... Euro (Gewerbesteuer).
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