FG Düsseldorf - Beschluss vom 12.03.2024 (11 V 78/24 A (BG))
Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung). I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Aussetzung der [...]