BFH - Urteil vom 13.10.2021
I R 18/18
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; AO § 191 Abs. 1 S. 1; FGO § 135 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 1503
BFH/NV 2022, 645
DB 2022, 1234
DStR 2022, 822
DStRE 2022, 568
FR 2022, 605
FR 2022, 769
GmbHR 2022, 770
IStR 2022, 362
IStR 2022, 616
Vorinstanzen:
FG München, vom 14.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1440/17

Voraussetzungen einer SteuerabzugspflichtZeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen VergütungsgläubigerRechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids

BFH, Urteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen I R 18/18

DRsp Nr. 2022/5746

Voraussetzungen einer Steuerabzugspflicht Zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids

1. Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen. 2. Wird gegenüber dem inländischen Vergütungs- und Entrichtungsschuldner, der den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unterlassen hat, nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG ein Haftungsbescheid erlassen, kommt es für dessen Rechtmäßigkeit weder auf die abkommensrechtliche Freistellung der Einkünfte (§ 50d Abs. 1 Satz 1 und 10 EStG) noch auf die Undurchführbarkeit des Erstattungsverfahrens nach § 50d Abs. 1 Satz 2 ff. EStG aufgrund der Insolvenz des Vergütungsgläubigers an (§ 73g Abs. 1 EStDV). Das Zusammenwirken dieser Umstände könnte ggf. im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens nach § 227 AO berücksichtigt werden.

Tenor