OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.11.2013
I-14 U 40/13
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 15.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 311/11

Voraussetzungen einer Verurteilung auf Freistellung von einem Anspruch

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2013 - Aktenzeichen I-14 U 40/13

DRsp Nr. 2018/16047

Voraussetzungen einer Verurteilung auf Freistellung von einem Anspruch

Die Verurteilung zur Freistellung setzt die Geltendmachung von nach Grund und Höhe bestimmten Ansprüchen voraus. Kann der Gläubiger keine konkreten Angaben zum Grund machen oder zur Höhe keine genauen Zahlen angeben, so ist ein Freistellungsantrag unzulässig und statt dessen auf Feststellung der Freistellungspflicht zu klagen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve (4 O 311/11) wird zurückgewiesen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert des Berufungsverfahrens: 127.377,02 €

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1;

Gründe

I. Hinsichtlich des Sachverhalts und der im ersten Rechtszug gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Gegen das Urteil des Landgerichts, auf das auch wegen aller weiteren Einzelheiten verwiesen wird, wendet sich die Berufung des Klägers, der an seinem Klageanspruch festhält.

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