Die Erinnerung wird abgewiesen.
I.
Das Finanzamt ... (im weiteren FA) erließ nach einer zuvor durchgeführten Außenprüfung am 13.05.2002 einen geänderten, endgültigen Umsatzsteuer(USt)-Bescheid 1999 der zu einer USt-Nachforderung in Höhe von 27.503,61 Euro führte. Es folgte der Rechtsauffassung des Außenprüfers, dass die Veräußerung eines Wassernutzungsrechts an den Zweckverband X am 17.03.1999 für 390.000 DM der USt unterliege.
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