FG Münster - Urteil vom 21.12.2021
1 K 530/18 Kg,AO
Normen:
FVG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 S. 1;

Voraussetzungen für den Erlass einer Erstattungsforderung wegen überzahlten Kindergeldes

FG Münster, Urteil vom 21.12.2021 - Aktenzeichen 1 K 530/18 Kg,AO

DRsp Nr. 2022/2369

Voraussetzungen für den Erlass einer Erstattungsforderung wegen überzahlten Kindergeldes

Tenor

Der Ablehnungsbescheid vom 11.12.2017 und die Einspruchsentscheidung vom 23.01.2018 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FVG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt den Erlass einer Erstattungsforderung.