FG Düsseldorf - Urteil vom 05.12.2017
10 K 1232/16 E
Normen:
EStG § 1 Abs. 3 S. 1; EStG § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1; EStG § 49;
Fundstellen:
DStRE 2019, 65

Voraussetzungen für die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde; Ermittlung der Summe der Welteinkünfte; Einbeziehung von niederländischen Einkünften aus Kapitalvermögen in die Berechnung

FG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2017 - Aktenzeichen 10 K 1232/16 E

DRsp Nr. 2018/3139

Voraussetzungen für die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde; Ermittlung der Summe der Welteinkünfte; Einbeziehung von niederländischen Einkünften aus Kapitalvermögen in die Berechnung

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 16. März 2016 wird der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 28. August 2014 dadurch abgeändert, dass die Einkommensteuer nach Maßgabe der in den Entscheidungsgründen dargestellten Besteuerungsgrundlagen unter Anwendung von § 1 Abs. 3 EStG festgesetzt wird.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 3 S. 1; EStG § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1; EStG § 49;

Tatbestand

Streitig ist die Anwendung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht.