Streitig ist die Anwendung des § 41a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Klägerin betreibt das im deutschen Seeschiffsregister (Nr. __ - Amtsgericht __) eingetragene Frachtmotorschiff (Containerschiff) MS "W" unter deutscher Flagge in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (MS "W" KG - KG), einer sog. Einschiffsgesellschaft.
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