Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte gegenüber dem Kläger Kindergeld festzusetzen hat.
Der Kläger ist Vater des Kindes C B (geb. am ...1998).
Von Juli 2016 bis August 2019 absolvierte das Kind C nach dem Abitur im Jahr 2016 ein Studium an der Fachhochschule für Finanzen in D, das es am ...08.2019 als Diplom-Finanzwirt (FH) abschloss. Danach war C ab September 2019 zunächst 41 Stunden pro Woche beim Finanzamt E beruflich tätig.
Ab dem Wintersemester 2020 nahm C ein berufsbegleitendes Masterstudium "Master of Laws Wirtschafts- und Steuerrecht" an der Universität F auf. Ab Oktober 2020 reduzierte C den Umfang seiner beruflichen Tätigkeit beim Finanzamt E auf 70% (28,70 Stunden).
Am 31.10.2020 beantragte der Kläger die Festsetzung von Kindergeld für seinen Sohn C ab dem Monat Oktober 2020.
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