I. Die miteinander verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Wege der Schätzung zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Bescheid vom 3. September 1993 wurde die Einkommensteuer 1991 auf 348 756 DM festgesetzt; es ergab sich eine Nachzahlung von 247 276 DM, die am 6. Oktober 1993 fällig wurde. Am 4. Oktober 1993 ging die Einkommensteuer-Erklärung ein. Der Änderungsbescheid vom 3. Januar 1994 erhöhte die Nachzahlung um 133 598 DM; dieser Betrag wurde am 7. Februar 1994 fällig.
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