Die Parteien sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen für ihre Mitglieder (Lohnsteuerhilfevereine). Sie stehen miteinander im Wettbewerb um Mitglieder. Die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen ist ihnen untersagt (§ 26 Abs. 2 StBerG).
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