Streitig ist, ob die Veräußerung eines für die Nutzung zu eigenen Wohnzwekken vorgesehenen Grundstücks dazu berechtigt, den Vorkostenabzug in einem bereits bestandskräftigen Steuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO rückgängig zu machen.
Die Klägerin erwarb im September 1989 ein Grundstück, auf dem ein Einfamilienhaus für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken errichtet werden sollte. Mit notariellem Vertrag vom 21. 4. 1993 veräußerte die Klägerin das Grundstück wieder. Die Kläger teilten mit Schreiben vom 28. 11. 1996 mit, daß die Absicht zur Erstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Ende 1991 aufgegeben worden sei.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|