BFH vom 18.08.1993
II S 7/93

Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid

BFH, vom 18.08.1993 - Aktenzeichen II S 7/93

DRsp Nr. 1997/8727

Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid

Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid ist im Wege der Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Dasselbe gilt, wenn in einem Feststellungsbescheid die Mitunternehmerschaft einzelner Beteiligter verneint wird und hinsichtlich dieser Person somit ein partiell negativer Feststellungsbescheid vorliegt oder wenn in einem Gewinnfeststellungsbescheid die Verlustanteile bestimmter Mitunternehmer (Kommanditisten) mit DM 0,-- angesetzt worden sind, diese Gesellschafter aber im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes den Ansatz von Verlustanteilen begehren.