FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 19.12.2013
3 K 2654/11
Normen:
DBA CHE 1992 Art. 15a Abs. 1; DBA CHE 1992 Art. 4 Abs. 4; Zustimmungsgesetz Art. 3 Abs. 2; EStG § 1 Abs. 1; EStG § 1 Abs. 4; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4; AEUV Art. 63; EGFreizügAbk CHE Anhang I Art. 7 Abs. 1; EGFreizügAbk CHE Anhang I Art. 9 Abs. 1; EGFreizügAbk CHE Anhang I Art. 9 Abs. 2; EGFreizügAbk CHE Anhang I Art. 2; EGFreizügAbk CHE Anhang I Art. 21 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2014, 1942
BB 2014, 2078
DStR
DStRE 2015, 1047

Vorlage an den EuGH Verletzung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots durch die überdachende Besteuerung eines umgekehrten Grenzgängers deutscher Staatsangehörigkeit, der in die Schweiz verzogen ist.

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2013 - Aktenzeichen 3 K 2654/11

DRsp Nr. 2014/10571

Vorlage an den EuGH Verletzung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots durch die überdachende Besteuerung eines umgekehrten Grenzgängers deutscher Staatsangehörigkeit, der in die Schweiz verzogen ist.

Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob die überdachende Besteuerung eines deutschen Staatsangehörigen nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz i. V. m. Art. 15a Abs. 1 DBA-Schweiz, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat und als umgekehrter Grenzgänger für seinen Schweizer Arbeitgeber im Inland arbeitet, gegen das europäische Freizügigkeitsabkommen verstößt.

1. Das Verfahren wird ausgesetzt.

2. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: