FG Niedersachsen, vom 14.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 38/07
Vorliegen einer sog. Überraschungsentscheidung bei einem als Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater tätigen und mithin selbst sachkundigen Kläger
BFH, Beschluss vom 16.12.2010 - Aktenzeichen IX B 75/10
DRsp Nr. 2011/947
Vorliegen einer sog. Überraschungsentscheidung bei einem als Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater tätigen und mithin selbst sachkundigen Kläger
1. NV: Es ist stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse durch tatrichterliche Würdigung festzustellen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung eingetreten sind.2. NV: Hat das FG die maßgeblichen Umstände des Einzelfalles erwogen, kommt der Entscheidung keine Bedeutung für die Allgemeinheit mehr zu.