BFH vom 28.02.1996
X B 151/95

Vorliegen hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse

BFH, vom 28.02.1996 - Aktenzeichen X B 151/95

DRsp Nr. 1997/8257

Vorliegen hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse

Bei Zahlungen eines Steuerpflichtigen an die Arbeiterwohlfahrt für die stundenweise Überlassung einer Haushaltshilfe liegt kein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG vor.

Für die Praxis:

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG wird zwar nicht ausdrücklich verlangt, daß der Steuerpflichtige selbst die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Jedoch ergibt sich aus der Formulierung "Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse", daß das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe bestehen muß.