FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 23.12.2013
3 V 101/12
Normen:
§ 34 c Abs. 5 EStG;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 1046

Vorliegen von Urlaub im Sinne des ATE

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.12.2013 - Aktenzeichen 3 V 101/12

DRsp Nr. 2014/3362

Vorliegen von Urlaub im Sinne des ATE

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt das Vorliegen von Urlaub im Sinne des ATE zu Recht ablehnt, wenn der Steuerpflichtige sog. "Freizeitblöcke" während seiner Auslandstätigkeit erhält.

Normenkette:

§ 34 c Abs. 5 EStG;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob in den Veranlagungszeiträumen 2008 und 2009 vom Antragsteller erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der inländischen Besteuerung unterliegen oder auf Grundlage des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten vom 31. Oktober 1983, Bundessteuerblatt (BStBl) I 1983, 470 (Auslandstätigkeitserlass; im Folgenden: ATE), von der inländischen Besteuerung freizustellen sind.