Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Kindergeld für die in Spanien bei der Mutter lebenden Kinder des Klägers.
Der Kläger ist Vater der vier Kinder B. (geb. xx.yy.1996), C. (geb. xx.yy.1999), E. (geb. xx.yy.2002) und G. (geb. xx.yy.2003). Er ist seit dem 1.3.2010 als Mitarbeiter am AInstitut in C-Stadt/Deutschland beschäftigt. Die beiden Söhne leben seit 2004 bei ihrer Mutter in Spanien, die dort erwerbstätig ist, während die Töchter beim Kläger in L-Stadt/Deutschland wohnen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|