BFH vom 18.04.1996
VI R 54/95

Vorrang des Werbungskostenabzugs bei Promotionsvorhaben

BFH, vom 18.04.1996 - Aktenzeichen VI R 54/95

DRsp Nr. 1997/8231

Vorrang des Werbungskostenabzugs bei Promotionsvorhaben

Hängen Aufwendungen gleichzeitig und unmittelbar sowohl mit einer Erwerbstätigkeit als auch mit einem Promotionsvorhaben zusammen, sind sie insgesamt als Werbungskosten abziehbar.

Für die Praxis: