Vorrang des Werbungskostenabzugs bei Promotionsvorhaben
BFH, vom 18.04.1996 - Aktenzeichen VI R 54/95
DRsp Nr. 1997/8231
Vorrang des Werbungskostenabzugs bei Promotionsvorhaben
Hängen Aufwendungen gleichzeitig und unmittelbar sowohl mit einer Erwerbstätigkeit als auch mit einem Promotionsvorhaben zusammen, sind sie insgesamt als Werbungskosten abziehbar.
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