BFH vom 24.07.1997
V B 115/96
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 227

Vorsteuerabzug bei erfolglosen Unternehmern

BFH, vom 24.07.1997 - Aktenzeichen V B 115/96

DRsp Nr. 1998/9310

Vorsteuerabzug bei erfolglosen Unternehmern

1. Die Frage, welche objektiven Nachweise für die Absicht, eine zu steuerbaren Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, zu verlangen sind, ist vom Einzelfall abhängig. 2. Hat das Finanzamt die zunächst bejahte Unternehmereigenschaft in einem nach § 164 Abs. 2 oder nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Steuerbescheid verneint, so handelt es sich nicht um eine rückwirkende Aberkennung der Eigenschaft als Mehrwertsteuerpflichtiger, wie sie nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich unzulässig ist.

Für die Praxis: