BFH vom 26.01.1996
XI B 147/95

Vorsteuerabzug bei gemischter Verwendung von Eingangsleistungen

BFH, vom 26.01.1996 - Aktenzeichen XI B 147/95

DRsp Nr. 1997/8274

Vorsteuerabzug bei gemischter Verwendung von Eingangsleistungen

Für die Beurteilung, inwieweit bei gemischter Verwendung der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, ist nicht die vom Unternehmer beabsichtigte Verwendung maßgebend, sondern die tatsächliche erstmalige Verwendung der bezogenen Leistungen.

Für die Praxis: