Vorsteuerabzug bei gemischter Verwendung von Eingangsleistungen
BFH, vom 26.01.1996 - Aktenzeichen XI B 147/95
DRsp Nr. 1997/8274
Vorsteuerabzug bei gemischter Verwendung von Eingangsleistungen
Für die Beurteilung, inwieweit bei gemischter Verwendung der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, ist nicht die vom Unternehmer beabsichtigte Verwendung maßgebend, sondern die tatsächliche erstmalige Verwendung der bezogenen Leistungen.
Für die Praxis:
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