BFH vom 02.05.1996 14 K 1456/94, Revision eingelegt (Az. beim BFH: XI
Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
BFH, vom 02.05.1996 - Aktenzeichen 14 K 1456/94, Revision eingelegt (Az. beim BFH: XI
DRsp Nr. 1997/8222
Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
1. Bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nach Durchschnittssätzen sind für das Unternehmen genutzte Gegenstände mangels einer konkreten Zuordnung so zu behandeln, als hätten sie nicht zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs berechtigt. Eine Entnahme der Wirtschaftsgüter unterliegt daher auch nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung.2. Der Steuerpflichtige kann den Widerruf des Antrags auf Besteuerung nach Durchschnittssätzen bis zur Unanfechtbarkeit der maßgeblichen Steuerfestsetzung wieder zurücknehmen.
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