Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat dem vieldiskutierten Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Die finale Fassung vom 27.03.2024 (BGBl I Nr. 108) unterscheidet sich an vielen Stellen vom ursprünglichen Referentenentwurf des BMF, was auch und vor allem den Einsparwünschen der Länder geschuldet ist. Von der zunächst geplanten Steuerentlastung von rund 7 Mrd. € sind jetzt nur noch 3,2 Mrd. € geblieben. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier eine Auswahl der wichtigsten Vorhaben, die bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer nun Gesetz geworden sind.
Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich einiges bei der Inanspruchnahme von AfA. Auch hier fallen die Erleichterungen aber unter dem Strich weniger umfangreich aus als ursprünglich geplant:
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