05/2024 - Einkommensteuer
Der BFH hat erneut zu § 23 EStG und den Grundstücksveräußerungen entschieden (Urt. v. 26.09.2023 – IX R 14/22). Danach entfällt ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude und dem dazugehörenden Grund und Boden, soweit von dem bisher ungeteilten Wohngrundstück ein (unbebauter) Teil abgetrennt wird. Die beiden dadurch entstandenen Grundstücke sind in Bezug auf ihre „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ jeweils getrennt zu betrachten. Im Video zeigt Daniel Denker, worauf Sie nach diesem wichtigen Urteil achten sollten.