Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine bestimmte Einkünftefeststellung durch den Beklagten gegenüber dem Kläger verjährt ist oder nicht.
Der Kläger war im Streitjahr 1993 Kommanditist der Fa. G. xxx. Dieses Unternehmen betrieb seit 1985 in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG die Verwaltung von eigenem Grundbesitz. Die Gesellschaft wurde durch Beschluss vom 21. Dezember 1993 aufgelöst. Die Liquidation des Unternehmens wurde am 31. Dezember 1996 beendet.
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