Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine KG-- ist zusammen mit ca. 50 anderen Baustoffhändlern als Kommanditistin an der M-KG beteiligt. Der Zusammenschluß dient der Kooperation der Unternehmen zum Zweck eines gemeinsamen Wareneinkaufs und Marktaufbaus.
Die Gesellschafter der Baustoffhändler sind auch Gesellschafter der A-AG mit Sitz in der Schweiz. Diese Beteiligung ermöglicht es ihnen, Wechselkredite für den Bezug ihrer Waren bis zum Zehnfachen des gezeichneten Aktienkapitals in Anspruch zu nehmen. Das Kreditlimit der Klägerin belief sich auf 3,24 Mio sfr.
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