FG Münster - Urteil vom 11.12.2012
12 K 3686/09 G,F
Normen:
EStG § 4 Abs 4;
Fundstellen:
BB 2013, 149
DB 2013, 15

Weiterleitung der Versicherungsbeiträgen von konzernfremden Erstversicherer an konzerneigenen Rückversicherer

FG Münster, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen 12 K 3686/09 G,F

DRsp Nr. 2013/3562

Weiterleitung der Versicherungsbeiträgen von konzernfremden Erstversicherer an konzerneigenen Rückversicherer

Versicherungsbeiträge, die an einen konzernfremden - eigenwirtschaftlich nicht nur funktionslosen - Erstversicherer gezahlt und an einen konzerneigenen Rückversicherer weitergeleitet werden, können auch dann als Betriebsausgaben abziehbar sein, wenn der Erstversicherer wirtschaftlich aufgrund vertraglicher Vereinbarungen lediglich als Zahlstelle fungiert.

Normenkette:

EStG § 4 Abs 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen

Die Klägerin (Klin.) ist ein Unternehmen der Holzindustrie, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb insbesondere von Spanplatten befasst. Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2005 betreffenden Betriebsprüfung (Bp.) durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung A traf das Bundeszentralamt für Steuern das an der Prüfung beteiligt war, folgende Feststellungen: