Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen
Die Klägerin (Klin.) ist ein Unternehmen der Holzindustrie, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb insbesondere von Spanplatten befasst. Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2005 betreffenden Betriebsprüfung (Bp.) durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung A traf das Bundeszentralamt für Steuern das an der Prüfung beteiligt war, folgende Feststellungen:
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