FG Hessen - Urteil vom 12.12.2007
4 K 1094/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 20;

Werbungskosten; Darlehenszinsen; Finanzierungskosten; Gesellschaftsanteilen; Vorstand; Abgrenzung; Nichtselbstständige Arbeit; Einkünfte aus Kapitalvermögen - Darlehenszinsen für den Kauf von Gesellschaftsanteilen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

FG Hessen, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 4 K 1094/07

DRsp Nr. 2009/3770

Werbungskosten; Darlehenszinsen; Finanzierungskosten; Gesellschaftsanteilen; Vorstand; Abgrenzung; Nichtselbstständige Arbeit; Einkünfte aus Kapitalvermögen - Darlehenszinsen für den Kauf von Gesellschaftsanteilen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Aufwendungen zur Finanzierung des Beteiligungserwerbs sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen, auch wenn der Steuerpflichtige durch den Erwerb der Gesellschaftsanteile die Voraussetzungen zur Bestellung als Vorstand und damit zur Erzielung höherer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit schafft.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 20;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Darlehenszinsen für den Kauf von Anteilen an der AG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.