FG Sachsen vom 29.11.1999
2 K 80/98
Fundstellen:
EFG 2000, 344

Werbungskostenabzug auch bei steuerfreier Aufwandsentschädigung

FG Sachsen, vom 29.11.1999 - Aktenzeichen 2 K 80/98

DRsp Nr. 2001/3225

Werbungskostenabzug auch bei steuerfreier Aufwandsentschädigung

Aus § 3 c EStG ergibt sich nicht zwingend die Möglichkeit der Verrechnung von steuerfrei gewährten Aufwandsentschädigungen mit Werbungskosten.

Revision eingelegt

Für die Praxis:

Der Kläger erhielt neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 18.000 DM gemäß § 3 Nr. 12 EStG. Das Finanzamt gewährte lediglich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und versagte den geltend gemachten Werbungskostenabzug für Fachliteratur, Arbeitsmittel, Bürobedarf und Bewerbungskosten. Das FG gab der Klage statt, da kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Ausgaben und den steuerfreien Einnahmen bestand. Zur Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG vgl. auch BVerfG vom 10.11.1998, BStBl II 1999, 502.

Fundstellen
EFG 2000, 344