FG Hamburg - Urteil vom 16.12.2002
VI 146/01
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 19 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2 ;

Werbungskostenabzug bei Auslandsklassenreise

FG Hamburg, Urteil vom 16.12.2002 - Aktenzeichen VI 146/01

DRsp Nr. 2003/7302

Werbungskostenabzug bei Auslandsklassenreise

Werbungskostenabzug für Auslandsklassenreise eines Berufsschullehrers auch dann, wenn der Dienstherr die Durchführung der Reise nicht anweisen konnte.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 19 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig sind Bewirtungsaufwendungen sowie Aufwendungen für Reisen nach New York, London und Prag.

Der Kläger ist Diplom-Kaufmann und Diplom-Handelslehrer und war in den Streitjahren Lehrer an einer kaufmännischen berufsbildenden Schule; daneben erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Gewerbebetrieb. 1998 wurde er zum Schulleiter ernannt. Die Schule, an der er tätig war, hatte 72 Klassen und bildete für Berufe aus den Bereichen Medien, Werbung, Verlage, Wohnungswirtschaft sowie Post aus. Abgesehen vom Ausbildungsbereich der Postberufe sind etwa 90 Prozent der Schüler Abiturienten im Alter zwischen 20 und 30 Jahren.