BFH vom 20.09.1996
VI R 32/96

Werbungskostenabzug bei privaten Lernarbeitsgemeinschaften

BFH, vom 20.09.1996 - Aktenzeichen VI R 32/96

DRsp Nr. 1997/8161

Werbungskostenabzug bei privaten Lernarbeitsgemeinschaften

1. Auch bei allgemeiner Erfahrung, daß bei Arbeitsgemeinschaften von Berufskollegen im häuslichen Bereich die Verfolgung privater Interessen regelmäßig von nicht untergeordneter Bedeutung ist, kann im Einzelfall gleichwohl der Nachweis einer ausschließlich beruflichen Veranlassung erbracht werden. 2. Den Antrag des Finanzamtes, die Teilnehmer zum Stattfinden und Ablauf der Arbeitsgemeinschaft als Zeugen zu vernehmen, darf das Finanzgericht auch bei vorliegenden schriftlichen Äußerungen nicht ablehnen.

Für die Praxis:

Der BFH hat es erfreulicherweise abgelehnt, die Klage unter Hinweis auf das Urteil vom 5.3.1993 (BFH/NV 1993, 533) von vornherein abzuweisen. Da das FG jedoch den Beweisantrag des Finanzamts hinsichtlich der Zeugenvernehmung übergangen hatte, wurde die Angelegenheit zurückverwiesen.