FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 09.12.2010
5 K 376/09
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Werbungskostenabzug der Aufwendungen für eine langjährig leerstehende Wohnung bei nachhaltigen langjährigen Vermietungsbemühungen

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen 5 K 376/09

DRsp Nr. 2012/12244

Werbungskostenabzug der Aufwendungen für eine langjährig leerstehende Wohnung bei nachhaltigen langjährigen Vermietungsbemühungen

1. Haben die Steuerpflichtigen eine Wohnung in einer für seniorengerechtes Wohnung einschließlich Betreuung konzipierten Wohnanlage gekauft, ließ sich diese Konzeption nicht verwirklichen, stellte sich eine anderweitige Vermietung infolge eines Strukturwandels und einer nur geringen Marktgängigkeit der Wohnung als sehr schwierig dar und konnte die Wohnung erst rd. elf Jahre nach ihrer Fertigstellung erstmals vermietet werden, so ist der Steuerpflichtige gleichwohl zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für die leerstehende Wohnung berechtigt, solange er den Entschluss zur Einkünfteerzielung trotz des langjährigen Leerstands nicht aufgegeben hat. 2. Davon ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige langjährige, umfangreiche, nachhaltige Vermietungsbemühungen, u. a. durch Beauftragung einer Immobilienverwaltungs-Firma, entfaltet hat, die Wohnung auch langjährig im Internet angeboten wurde, und die erste Vermietung letztendlich aufgrund der erfolgreichen Mund-zu-Mund-Propaganda des Steuerpflichtigen realisiert wurde.