FG München - Urteil vom 28.09.2005
9 K 4800/03
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Werbungskostenabzug für unbebautes Grundstück; Zeitpunkt der Aufgabe der Bebauungsabsicht

FG München, Urteil vom 28.09.2005 - Aktenzeichen 9 K 4800/03

DRsp Nr. 2005/18869

Werbungskostenabzug für unbebautes Grundstück; Zeitpunkt der Aufgabe der Bebauungsabsicht

Aufwendungen für ein unbebautes Grundstück, das in Bebauungs- und Vermietungsabsicht erworben, später dann aber veräußert wurde, sind so lange als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wie sich aus äußeren Umständen feststellen lässt, dass die Bebauungsabsicht nicht aufgegeben wurde.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Finanzierungskosten für ein unbebautes Grundstück als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind.