FG Düsseldorf, vom 18.09.1996 - Aktenzeichen 5 K 1601/91 U
DRsp Nr. 2001/2803
Werklieferung Gesellschaft an Gesellschafter
Errichtet eine Gesellschaft Ferienhäuser, liegt trotz Übergang des sachenrechtlichen Eigentums eine Werklieferung der Häuser an die Gesellschafter nicht vor, wenn die Ferienhäuser der Gesellschaft weiterhin zur gesamthänderischen Nutzung (Vermietung an Feriengäste) überlassen bleiben.
Für die Praxis:
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