Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin, eine 1935 in B. mit dem Geschäftszweck des Wohnungs- und Siedlungsbaus sowie der Vermietung von Immobilien gegründete GmbH, begehrt die Bewilligung von Ausgleichsleistungen dem Grunde nach für zehn entschädigungslos besatzungshoheitlich enteignete Grundstücke in N. (Thüringen).
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