BFH vom 25.11.1997
VIII R 26/96

Wesentliche Beteiligung an einer GmbH

BFH, vom 25.11.1997 - Aktenzeichen VIII R 26/96

DRsp Nr. 1998/19155

Wesentliche Beteiligung an einer GmbH

Ob es sich bei der Beteiligung an einer GmbH um eine wesentliche Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG handelt, ist anhand der Geschäftsanteile zu berechnen. Dabei sind Geschäftsanteile auch dann mit einzubeziehen, wenn sie mit keinem Stimmrecht verbunden sind und an der Gewinnverteilung nur bis zu einem mit einem Darlehenszins vergleichbaren Höchstbetrag teilnehmen.