FG Münster - Urteil vom 27.11.2013
11 K 3468/11 E
Normen:
EStG § 17;
Fundstellen:
BB 2014, 278
DStRE 2014, 1417

Wesentliche Beteiligung an einer nach englischem Recht gegründeten Limited

FG Münster, Urteil vom 27.11.2013 - Aktenzeichen 11 K 3468/11 E

DRsp Nr. 2014/1619

Wesentliche Beteiligung an einer nach englischem Recht gegründeten "Limited"

1) Bei Anteilen an einer nach englischem Recht gegründeten Private Limited Company (Limited) handelt es sich um eine ähnliche Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG. 2) Für die Bestimmung der Höhe des Anteils an einer Limited i.S. des § 17 EStG ist die Beteiligung am Stammkapital (Authorised Share Capital) entscheidend, nicht der Anteil am gezeichneten Kapital (Issued Share Capital).

Normenkette:

EStG § 17;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Verlust aus der Veräußerung der Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts (Private Limited Company: im Folgenden: Limited) im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen ist.

Die Kläger (Kl.) werden als Eheleute für das Streitjahr 2008 zur Einkommensteuer ESt zusammen veranlagt. Der Kl. erzielt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung sowie aus einer gewerblichen Beteiligung Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Klägerin (Klin.) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die anderweitig festgestellt worden sind. Über die Beurteilung der genannten Einkünfte besteht kein Streit.