FG München vom 30.09.1997
16 K 4577/96
Fundstellen:
EFG 1998, 461
NZG 1998, 240

Wesentliche Beteiligung: Unentgeltlicher Erwerb/Veräußerung

FG München, vom 30.09.1997 - Aktenzeichen 16 K 4577/96

DRsp Nr. 2001/2997

Wesentliche Beteiligung: Unentgeltlicher Erwerb/Veräußerung

1. Ein teilweiser unentgeltlicher Anteilserwerb i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG anläßlich einer Kapitalerhöhung einer GmbH liegt auch vor, wenn eine Schenkung des Rechtsvorgängers nicht nachweisbar ist, die Einlage des Neugesellschafters jedoch den gemeinen Wert der Anteile erheblich unterschreitet. 2. Werden die steuerverhafteten Anteile zu einem späteren Zeitpunkt gegen Aktien einer ausländischen Kapitalgesellschaft veräußert, so kann auch dann kein Abschlag vom Veräußerungspreis vorgenommen werden, wenn für die erhaltenen ausländischen Aktien vereinbarungsgemäß eine befristete Veräußerungssperre gilt.

Gründe:

Die Kläger sind Eheleute, die für die Streitjahre 1989 und 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Der Kläger war zusammen mit seinem Mitgesellschafter ..., dem Bruder der Klägerin, im Jahr 1988 an der ... für Organisations- und EDV-Beratung GmbH ... (im folgenden: GmbH) mit Geschäftsanteilen im Gesamtnennwert von 55.000 DM beteiligt. Das Stammkapital der GmbH betrug seinerzeit 100.000 DM; die weiteren Geschäftsanteile des Herrn ... beliefen sich auf 45.000 DM.