LAG Köln - Urteil vom 13.06.2023
4 Sa 17/23
Normen:
BGB § 140; BGB § 622 Abs. 2 Nr. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2711/22

Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGBStrenge Anforderungen an eine fristlose betriebsbedingte KündigungUmdeutung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 13.06.2023 - Aktenzeichen 4 Sa 17/23

DRsp Nr. 2023/11196

Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Strenge Anforderungen an eine fristlose betriebsbedingte Kündigung Umdeutung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung

Eine fristlose, betriebsbedingte Kündigung ist auch dann unverhältnismäßig, wenn der Arbeitgeber seine geschäftlichen Beziehungen ins Ausland (hier. Russland) aufgrund einer politischen Entscheidung aktuell nicht mehr aufrechterhalten darf.

1. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.