FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.12.2002
13 K 38/99
Normen:
AO (1977) § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 47 Abs. 1 ; AO (1977) § 366 S. 2 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 479

Widerlegung des Zugangs einer kurz vor Jahresende in ein Postfach eingelegten Einspruchsentscheidung innerhalb der Drei-Tage-Bekanntgabefiktion; Einkünfteerzielungsabsicht bei einer leerstehenden und gleichzeitig zum Verkauf sowie zur Vermietung angebotenen Wohnung; Einkommensteuer 1995

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 13 K 38/99

DRsp Nr. 2003/2734

Widerlegung des Zugangs einer kurz vor Jahresende in ein Postfach eingelegten Einspruchsentscheidung innerhalb der Drei-Tage-Bekanntgabefiktion; Einkünfteerzielungsabsicht bei einer leerstehenden und gleichzeitig zum Verkauf sowie zur Vermietung angebotenen Wohnung; Einkommensteuer 1995

1. Der Nachweis, dass eine am Dienstag, 29.12. per einfachen Brief zur Post gegebene, an die Hausanschrift des Bevollmächtigten adressierte, aber in sein Postfach eingelegte Einspruchsentscheidung dem Adressaten nicht innerhalb der Drei-Tages-Fiktion nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bis zum 1.1. zugegangen ist, wird weder durch unsubstantiiertes Bestreiten der Absendung durch das FA noch durch einen Eingangsvermerk und eine eidesstattliche Versicherung einer Angestellten des Bevollmächtigten, sie habe die Sendung erst am 4.1. dem Postfach entnommen, erbracht. 2. In ein Postfach eingelegte Briefsendungen sind in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem das Postfach üblicherweise geleert zu werden pflegt; ob das Postfach tatsächlich geleert oder der entnommene Brief überhaupt zur Kenntnis genommen, ist insoweit unerheblich.