OLG Brandenburg - Urteil vom 19.11.2008
7 U 7/08
Normen:
GmbHG § 38 Abs. 1; GmbHG § 38 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 07.12.2007

Widerruf der GmbH-Geschäftsführerbestellung bei zerrüttetem Vertrauensverhältnis - Anfechtungsfrist für eine Beschlussanfechtung

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.11.2008 - Aktenzeichen 7 U 7/08

DRsp Nr. 2009/953

Widerruf der GmbH-Geschäftsführerbestellung bei zerrüttetem Vertrauensverhältnis - Anfechtungsfrist für eine Beschlussanfechtung

1. Die Einhaltung der in der Satzung einer GmbH vorgesehenen Anfechtungsfrist für eine Beschlussanfechtung setzt voraus, dass rechtzeitig Klage erhoben und der Streitgegenstand innerhalb der Frist hinreichend benannt wird. Dazu muss die Klage eindeutig erkennen lassen, welcher Beschuss angefochten und auf welchen Kernsachverhalt die Anfechtung gestützt wird. 2. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Widerruf der Geschäftsführerbestellung einer GmbH ist nicht allein deshalb gegeben, weil das Vertrauensverhältnis der Geschäftsführer untereinander zerrüttet ist. Maßgeblich ist, ob der betroffene Geschäftsführer entscheidend zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat.

Normenkette:

GmbHG § 38 Abs. 1; GmbHG § 38 Abs. 2;

Tatbestand:

I.

Der Kläger ist Mitgesellschafter der Beklagten mit einem Geschäftsanteil von 35 %. Er nimmt die Beklagte im Wege der Anfechtungsklage auf die Feststellung der Unwirksamkeit von drei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 21.2.2007 in Anspruch. Es handelt sich um folgende Beschlüsse:

- Abberufung des Geschäftsführers A. R.,

- Feststellung der Bilanz 2004,

- Beschluss der Liquidation der Gesellschaft.