I.
Der Kläger ist Mitgesellschafter der Beklagten mit einem Geschäftsanteil von 35 %. Er nimmt die Beklagte im Wege der Anfechtungsklage auf die Feststellung der Unwirksamkeit von drei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 21.2.2007 in Anspruch. Es handelt sich um folgende Beschlüsse:
- Abberufung des Geschäftsführers A. R.,
- Feststellung der Bilanz 2004,
- Beschluss der Liquidation der Gesellschaft.
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