Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) hat gegen das ihm am 10. Juli 1998 zugestellte Urteil, mit dem das Finanzgericht (FG) seine Klage abgewiesen hat, am 10. August 1998 (Eingang beim FG) Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt. Am 11. August 1998 stellte er telefonisch und am 12. August 1998 (Eingang beim FG) schriftlich den Antrag auf Vermittlung eines vertretungswilligen Prozeßvertreters, weil er bei acht vertretungsbefugten Personen vergeblich um Vertretung nachgesucht habe.
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