I. Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) legten die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --vertreten durch ihren Prozessbevollmächtigten-- fristgerecht Revision ein. Die Frist für die Begründung der Revision lief am 31. Juli 2001 ab.
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