I. Die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) lehnte den Antrag der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vom 23. Juli 2007, ihr Kindergeld für den in ihren Haushalt aufgenommenen geistig sowie mehrfach körperlich behinderten M zu gewähren, mit Bescheid vom 12. September 2007 ab. Der Einspruch hatte keinen Erfolg.
Das Finanzgericht wies die sich anschließende Klage der Klägerin ab, ohne die Revision zuzulassen.
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